Gruppenpraxis Reichenau

          Dr. Penn & Dr. Mayr

Herzlich willkommen!


Aktuelles 


Urlaube 2025

16.05.2025 - 23.05.2025

30.07.2025 - 15.08.2025

08.09.2025 - 12.09.2025

27.10.2025 - 31.10.2025


Einsparmassnahmen

1. Ab sofort (01.05.2025)

übernimmt die ÖGK nur mehr bei folgenden Indikationen bzw. Voraussetzungen die Kosten für eine Vitamin D-Serumspiegelbestimmung:
• Osteoporose Patient:innen
• Patient:innen mit Rachitis bzw. Osteomalazie
• Patient:innen mit medikamentös bedingt beschleunigten Vitamin-D-Metabolismus
• Patient:innen mit chronischer Niereninsuffizienz
• Transplantierte und immunsupprimierte Personen
• Z.n. Magenbypass
• Patient:innen mit Malabsorptionssyndrom
• Morbide Adipositas
• laufende Antiepileptikamendikamentation
• Unvermeidbarer, permanenter Mangel an Sonnenlicht (insb. bei dauernd immobilen Patient:innen
)

2. Überweisungen Physiotherapie - Update der ÖGK 

 "...Im Bereich der Physiotherapie ist, wie auch mit dem Berufsverband der Physiotherapeut*innen Österreichs abgestimmt, in den meisten Fällen eine 30-minütige Behandlung ausreichend und ausschließlich in komplexeren Fällen eine längere Therapiedauer erforderlich.
Behandlungen in der Dauer von 45 Minuten bzw. 60 Minuten sind grundsätzlich nur bei Indi-
kationen mit komplexerem Behandlungsbedarf...angezeigt..."

3. Neue Regelungen für Transporte ab 01.07.2025

Gemäß § 47 der Satzung der ÖGK sind Versicherte ab dem 01.07.2025 verpflichtet für Krankenbeförderungen und Krankentransporte folgende Eigenleistungen zu tragen:
- Krankenbeförderung mit Taxi oder Fahrtendienst: Eine Eigenleistung in Höhe der
einfachen Rezeptgebühr (2025: € 7,55) pro Fahrtstrecke.

- Krankentransport mit Rettungsorganisationen: Eine Eigenleistung in Höhe der dop-
pelten Rezeptgebühr (2025: € 15,10) pro Fahrtstrecke.

Bei Hin- und Rücktransporten ist der Kostenanteil jeweils pro Fahrt zu entrichten.

Nähere Informationen unter  https://cdn.mlwrx.com/Media/b8310674-8fe9-4d15-8d9f-4d641fb3f855/vi_2342_info_einfuehrung_kostenanteil.pdf


Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir diese Weisungen umsetzen müssen. 

 

 ImpfungeN 

  • Coronaschutz / -Auffrischungsimpfungen: Die Möglichkeit zur kostenfreien COVID-19-Impfung ist derzeit im Gesetz bis 31.03.2025 befristet. Eine Verlängerung durch den Gesetzgeber ist bis dato noch nicht erfolgt. Bei entsprechender Nachfrage sind Auffrischungsimpfungen gegen Impfgebühr (10 Euro) weiterhin in unserer Ordination möglich. Terminvereinbarung notwendig.
  • Zeckenimpfung: FSME Impfstoffe für Kinder sowie Erwachsene sind wieder lagernd. Laufende Impfaktion für niedergelassene Ärzte - wir beraten Sie gerne.

  

Überlastete Telefonleitungen

Sollten Sie uns telefonisch zu den Ordinationszeiten nicht erreichen, können Sie uns gerne eine Rückrufanfrage schicken.

 

Bei unaufschiebbaren Angelegenheiten oder in dringlichen Fällen können Sie natürlich auch jederzeit persönlich vorbei kommen. 


Gesundheits-Telematikgesetz

Seit 01.01.2025 ist die Übermittlung von Gesundheitsdaten per Fax bekanntlich nicht mehr erlaubt.

Unter den folgenden Links ist es auch Ihnen möglich, Ihre Befunde anzufordern und diese an uns schicken zu lassen:

Gesundheitsholding - z.B. MedCampus Linz, Krankenhaus Freistadt, Krankenhaus Rohrbach

https://www.ooeg.at/zuweiser/zuweiser/befundanforderung/online-befundanforderung

Ordensklinikum Linz - Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern, Krankenhaus der Elisabethinen

https://www.ordensklinikum.at/de/experten/zuweiserinformationen/befunde-anfordern/

Krankenhaus der Barmherzigen Brüder:

https://www.barmherzige-brueder.at/portal/linz/aerztezuweiser/befunduebermittlung

Krankenhaus der Diakonissen Linz:

https://diakonissen-linz.ftapi.com/submit/befundanforderung_linz


Bitte beachten Sie:

Eine Übermittlung von Überweisungen, Bestätigungen, Krankmeldungen o.ä. per E-mail ist nicht datenschutzkonform und somit auch nicht möglich!


Häufung von Keuchhusten- und Masernfällen

Alle relevanten Informationen finden Sie in dem vom Amt der Oö. Landesregierung bereitgestellten Dokument:




Empfehlung zum Tragen von Schutzmasken

Es besteht in der Ordination keine gesetzliche Maskenpflicht mehr.
Aufgrund der naturgemäß erhöhten Ansteckungsgefahr in Arztpraxen empfehlen wir jedoch weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske oder eines Mund-Nasen-Schutzes, insbesondere für Personen mit erhöhtem Risiko und Patienten mit Infekten.


BITTE BEACHTEN SIE UNSER TERMINSYSTEM

 






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