Gruppenpraxis Reichenau
          Dr. Penn & Dr. Mayr

Herzlich willkommen!

 

Aktuelles


Gürtelroseimpfungen demnächst wieder verfügbar!

Wir freuen uns, Ihnen ab Dienstag, den 07.07.2026, wieder Impfungen gegen Gürtelrose anbieten zu können -keine Anmeldung erforderlich.


  • ÖFFNUNGSZEITEN NEU   !Ordination Mittwoch Vormittag geschlossen!

Liebe Patienten, seit 01.01.2026 gelten folgende Öffnungszeiten:

Montag 07:30-11:30 und 16:00-18:00

Dienstag 07:30-11:30

Mittwoch 14:00-18:00

Donnerstag 07:30-11:30

Freitag 07:30-11:30

ALLE INFOS ZUM NEUEN TERMINSYSTEM


  • URLAUBE 2026

Sommerferien: 03.-18.08.2026

September: 14.-22.09.2026

Weihnachten: 24.12.2026 - 03.01.2027


  • NOTWENDIGE UMBAUARBEITEN

Wie Sie vielleicht bereits gehört haben, werde noch in diesem Jahr Umbauarbeiten in unserer Ordination notwendig sein. Geplant sind diese aktuell für das 4. Quartal 2026 - wir halten Sie auf dem Laufenden. 


  • GÜRTELROSE - UND PNEUMOKOKKENIMPFUNGEN

Ab November 2025 sind beide Impfungen im kostenfreien Impfprogramm enthalten und für alle Menschen ab dem 60. Lebensjahr empfohlen, bzw. bei Risikopatienten auch schon früher. 

Wir beraten Sie gerne.


  • HPV-IMPFUNGEN

Das befristete Angebot der gratis HPV-Nachholimpfung ist mit 30.06.2026 ausgelaufen. 


    • EINSPARMASSNAHMEN

    1. Bestimmung von Vitamin D

    Die ÖGK übernimmt nur mehr bei bestimmten Indikationen bzw. Voraussetzungen die Kosten für eine Vitamin D-Serumspiegelbestimmung. 

    2. Überweisungen Physiotherapie - Update der ÖGK 

     "...Im Bereich der Physiotherapie ist, wie auch mit dem Berufsverband der Physiotherapeut*innen Österreichs abgestimmt, in den meisten Fällen eine 30-minütige Behandlung ausreichend und ausschließlich in komplexeren Fällen eine längere Therapiedauer erforderlich.
    Behandlungen in der Dauer von 45 Minuten bzw. 60 Minuten sind grundsätzlich nur bei Indikationen mit komplexerem Behandlungsbedarf...angezeigt..."

    3. Neue Regelungen für Transporte ab 01.07.2025

    Gemäß § 47 der Satzung der ÖGK sind Versicherte ab dem 01.07.2025 verpflichtet für Krankenbeförderungen und Krankentransporte folgende Eigenleistungen zu tragen:
    - Krankenbeförderung mit Taxi oder Fahrtendienst: Eine Eigenleistung in Höhe der
    einfachen Rezeptgebühr (2025: € 7,55) pro Fahrtstrecke.

    - Krankentransport mit Rettungsorganisationen: Eine Eigenleistung in Höhe der dop-
    pelten Rezeptgebühr (2025: € 15,10) pro Fahrtstrecke.

    Bei Hin- und Rücktransporten ist der Kostenanteil jeweils pro Fahrt zu entrichten.

    Nähere Informationen unter 

    https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/load?contentid=10008.796632&version=1750941130


    Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir diese Weisungen umsetzen müssen. 


    •  GESUNDHEITS-TELEMATIKGESETZ

    Seit 01.01.2025 ist die Übermittlung von Gesundheitsdaten per Fax bekanntlich nicht mehr erlaubt.

    Bitte beachten Sie:

    Eine Übermittlung von Überweisungen, Bestätigungen, Krankmeldungen o.ä. per E-mail ist nicht datenschutzkonform und somit auch nicht möglich!



     


     






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