Herzlich willkommen!
Aktuelles
Urlaube 2025
16.05.2025 - 23.05.2025
30.07.2025 - 15.08.2025
08.09.2025 - 12.09.2025
27.10.2025 - 31.10.2025
Einsparmassnahmen
1. Ab sofort (01.05.2025)
übernimmt die ÖGK nur mehr bei folgenden Indikationen bzw. Voraussetzungen die Kosten für eine Vitamin D-Serumspiegelbestimmung:
• Osteoporose Patient:innen
• Patient:innen mit Rachitis bzw. Osteomalazie
• Patient:innen mit medikamentös bedingt beschleunigten Vitamin-D-Metabolismus
• Patient:innen mit chronischer Niereninsuffizienz
• Transplantierte und immunsupprimierte Personen
• Z.n. Magenbypass
• Patient:innen mit Malabsorptionssyndrom
• Morbide Adipositas
• laufende Antiepileptikamendikamentation
• Unvermeidbarer, permanenter Mangel an Sonnenlicht (insb. bei dauernd immobilen Patient:innen)
2. Überweisungen Physiotherapie - Update der ÖGK
"...Im Bereich der Physiotherapie ist, wie auch mit dem Berufsverband der Physiotherapeut*innen Österreichs abgestimmt, in den meisten Fällen eine 30-minütige Behandlung ausreichend und ausschließlich in komplexeren Fällen eine längere Therapiedauer erforderlich.
Behandlungen in der Dauer von 45 Minuten bzw. 60 Minuten sind grundsätzlich nur bei Indi-
kationen mit komplexerem Behandlungsbedarf...angezeigt..."
3. Neue Regelungen für Transporte ab 01.07.2025
Gemäß § 47 der Satzung der ÖGK sind Versicherte ab dem 01.07.2025 verpflichtet für Krankenbeförderungen und Krankentransporte folgende Eigenleistungen zu tragen:
- Krankenbeförderung mit Taxi oder Fahrtendienst: Eine Eigenleistung in Höhe der
einfachen Rezeptgebühr (2025: € 7,55) pro Fahrtstrecke.
- Krankentransport mit Rettungsorganisationen: Eine Eigenleistung in Höhe der dop-
pelten Rezeptgebühr (2025: € 15,10) pro Fahrtstrecke.
Bei Hin- und Rücktransporten ist der Kostenanteil jeweils pro Fahrt zu entrichten.
Nähere Informationen unter https://cdn.mlwrx.com/Media/b8310674-8fe9-4d15-8d9f-4d641fb3f855/vi_2342_info_einfuehrung_kostenanteil.pdf
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir diese Weisungen umsetzen müssen.
ImpfungeN
- Coronaschutz / -Auffrischungsimpfungen: Die Möglichkeit zur kostenfreien COVID-19-Impfung ist derzeit im Gesetz bis 31.03.2025 befristet. Eine Verlängerung durch den Gesetzgeber ist bis dato noch nicht erfolgt. Bei entsprechender Nachfrage sind Auffrischungsimpfungen gegen Impfgebühr (10 Euro) weiterhin in unserer Ordination möglich. Terminvereinbarung notwendig.
- Zeckenimpfung: FSME Impfstoffe für Kinder sowie Erwachsene sind wieder lagernd. Laufende Impfaktion für niedergelassene Ärzte - wir beraten Sie gerne.
Überlastete Telefonleitungen
Sollten Sie uns telefonisch zu den Ordinationszeiten nicht erreichen, können Sie uns gerne eine Rückrufanfrage schicken.
Bei unaufschiebbaren Angelegenheiten oder in dringlichen Fällen können Sie natürlich auch jederzeit persönlich vorbei kommen.
Gesundheits-Telematikgesetz
Seit 01.01.2025 ist die Übermittlung von Gesundheitsdaten per Fax bekanntlich nicht mehr erlaubt.
Unter den folgenden Links ist es auch Ihnen möglich, Ihre Befunde anzufordern und diese an uns schicken zu lassen:
Gesundheitsholding - z.B. MedCampus Linz, Krankenhaus Freistadt, Krankenhaus Rohrbach
https://www.ooeg.at/zuweiser/zuweiser/befundanforderung/online-befundanforderung
Ordensklinikum Linz - Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern, Krankenhaus der Elisabethinen
https://www.ordensklinikum.at/de/experten/zuweiserinformationen/befunde-anfordern/
Krankenhaus der Barmherzigen Brüder:
https://www.barmherzige-brueder.at/portal/linz/aerztezuweiser/befunduebermittlung
Krankenhaus der Diakonissen Linz:
https://diakonissen-linz.ftapi.com/submit/befundanforderung_linz
Bitte beachten Sie:
Eine Übermittlung von Überweisungen, Bestätigungen, Krankmeldungen o.ä. per E-mail ist nicht datenschutzkonform und somit auch nicht möglich!
Häufung von Keuchhusten- und Masernfällen
Alle relevanten Informationen finden Sie in dem vom Amt der Oö. Landesregierung bereitgestellten Dokument:
Empfehlung zum Tragen von Schutzmasken